Trigami Blog

Offizieller Blog der Trigami AG zum Thema Blog-Marketing

March 5th, 2007 by Remo Uherek

Ich staunte nicht schlecht als ich soeben Flavio’s kyte-Umfrage entdeckte.

“Was zum Teufel macht trigami auf dieser Liste?”, habe ich mir gedacht. Wo ist Hitflip? Wo ist Netvibes? Wo ist XING? Und wieso werden wir im selben Atemzug mit StudiVZ, Amiando und Plazes genannt? Die spielen doch alle mindestens eine Liga über uns. Seis drum. Wir freuen uns :-).

Und zugegeben, wenn trigami schon auf der Liste ist, habe ich natürlich für uns gestimmt. Was wäre ich für ein Gründer, wenn ich das nicht getan hätte? In diesem Sinne: Asche über mein Haupt :-).

Tags: ,


12 Kommentare zu “trigami ein heisses Europäisches Startup?”

  1. Flavio Rump Says:

    hehe, trigami macht sich ja recht gut!
    Stimmt schon, netvibes hätte man definitiv auf die Liste nehmen sollen. Xing ist schon fast kein Startup mehr, da man ja bereits an der Börse ist. Aber wenn studivz drauf ist, ja dann wahrsch. schon.

    Viel Spass mit Trigami, die Leute scheinen es ja ganz gut zu mögen!

    Beste Grüsse,

    Flavio

  2. david Says:

    Ich richte eure Aufmerksamkeit mal auf das “total votes: 13″
    Aber trigami hat schon Potential. Und Xing ist doch kein Start up, das ist schon alt.
    StudiVz ist auch nicht mehr das Jüngste. Also ich bin seit Juni Mitglied.
    Ich hoffe, ihr ruht euch nicht auf den Lorbeeren aus, ihr müsst wachsen^^

  3. Remo Uherek Says:

    @David:

    “Ich hoffe, ihr ruht euch nicht auf den Lorbeeren aus, ihr müsst wachsen^^”

    Keine Sorge. Nach unserer Definition sind wir noch nicht mal richtig gestartet. Es ist ja noch alles Alpha :-).

  4. Wini Says:

    Nach 43 Abstimmung sieht die Sache schon ganz anders aus.

  5. Remo Uherek Says:

    Schönes Ergebnis, statistisch aber natürlich alles andere als repräsentativ :-).

  6. Adrian Locher Says:

    Remo, auch wenn bereits die Auswahl der “Startups” alles andere als repräsentativ ist, habe ich logischerweise für Trigami gestimmt :)

  7. Ebusiness Says:

    Ecato: Neuer Trend ‘Blogger-Bezahlung’ ist illegal

    07.03.07 Blogger bezahlen für redaktionelle Einträge: Auch in Deutschland wird dieses Marketing-Konzept heiß diskutiert, seit Internet-Dienstleister Ecato dafür Geld bietet, wenn ein Blogger Medion-Produkten rezensiert und ein passendes Banner schaltet. Doch dieses Finanzierungsmodell, in den USA immer öfter im Einsatz, ist nach den deutschen Gesetzen verboten, wie eine iBusiness-Recherche ergab. Wer sich an der Aktion beteiligt, macht sich abmahnanfällig.

  8. Remo Uherek Says:

    @Ebusiness:
    Der Hauptkritikpunkt des Artikels ist Schleichwerbung, also nicht gekennzeichnete Werbung, bei der Ecato-Aktion. Ecato will sich mit seinem Rechtsanwalt beraten lassen und bald eine Stellungnahme zu den Vorwürfen veröffentlichen.

  9. Weblike Says:

    Hier stellt sich nun die Frage nach der Definition der “ausreichenden Kennzeichnung”!

  10. Remo Uherek Says:

    @Weblike:
    Es ist korrekt, dass sich diese Frage stellt und dass diese Frage noch nicht abschliessend beantwortet ist. Wir werden alles dafür tun, eine ausreichende Kennzeichnung vorauszusetzen und zu garantieren.

  11. Christian Says:

    Mal ganz ehrlich, nur weil ein Blog behauptet, dass ihr zu heissen Startups gehört postet ihr dies? Naja…wer sonst keine Bestätigung findet^^

  12. Ecato. Christian Boris Schmidt Says:

    Eigentlich passt die Diskussion über “Bloggen, Vedienen, Gewinnen” ja nicht hierher. Da “Ebusiness” jedoch das Thema mit dem Zitat des Beitrags bei “iBusiness” aufgetan hat, möchte ich auch hier kurz darauf zurückkommen: Wir sind auf den Vorwurf der Schleichwerbung in einer Stellungnahme noch mal ausführlich eingegangen. Einen Einblick in die Hintergründe und meine Meinung zu dem Thema Blogvermarktung lassen sich ausführlich in einem zweiteiligen Interview beim UPLOAD Magazins nachlesen.

Kommentar schreiben

service@trigami.com | +41 61 271 62 27

Home | Kontakt | Jobs | Presse | Blog


Trigami © 2008. Mit der Benutzung dieser Website erkennen Sie unsere AGB und Datenschutzerklärung an.