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	<title>Comments on: Steuerliche Aspekte für deutsche Blogger</title>
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	<description>Markets are Conversations</description>
	<pubDate>Sat, 11 Oct 2008 06:25:41 +0000</pubDate>
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		<title>By: Sebby</title>
		<link>http://www.trigami.com/blog/2007/08/06/steuerliche-aspekte-fur-deutsche-blogger/#comment-10359</link>
		<dc:creator>Sebby</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Aug 2008 15:25:28 +0000</pubDate>
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		<description>Gerade wegen dem Kindergeld sollten Bloger über 18 Jahren die noch Kindergeld bekommen auf jeden Fall darauf achten, dass die Einnahmen aus der Blogertätigkeit zusammen mit anderen Einkünften und Bezügen nicht über die Freigrenze von 7664,- Euro rutschen. Dieser Punkt wurde oben auch gut erklärt.

Es wäre doch wirklich schade, wenn das Kindergeld wegen ein paar Euro zu viel Verdientem komplett weg fallen würde.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade wegen dem Kindergeld sollten Bloger über 18 Jahren die noch Kindergeld bekommen auf jeden Fall darauf achten, dass die Einnahmen aus der Blogertätigkeit zusammen mit anderen Einkünften und Bezügen nicht über die Freigrenze von 7664,- Euro rutschen. Dieser Punkt wurde oben auch gut erklärt.</p>
<p>Es wäre doch wirklich schade, wenn das Kindergeld wegen ein paar Euro zu viel Verdientem komplett weg fallen würde.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>By: Bloggen ohne Gewerbeanmeldung - rechtliche Betrachtung &#124;</title>
		<link>http://www.trigami.com/blog/2007/08/06/steuerliche-aspekte-fur-deutsche-blogger/#comment-9320</link>
		<dc:creator>Bloggen ohne Gewerbeanmeldung - rechtliche Betrachtung &#124;</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Jul 2008 17:48:20 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Geld verdienen kann. Demnach muss man differenzieren, ob man mit Adsense-Werbung oder z. B. mit Auftragsblogging Geld verdient. Die meisten Blogger erzielen Eink&#252;nfte mit Adsense-Werbung, sodass der [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Geld verdienen kann. Demnach muss man differenzieren, ob man mit Adsense-Werbung oder z. B. mit Auftragsblogging Geld verdient. Die meisten Blogger erzielen Eink&#252;nfte mit Adsense-Werbung, sodass der [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>By: Steuerflüchtige Blogger - Bastie.Silke</title>
		<link>http://www.trigami.com/blog/2007/08/06/steuerliche-aspekte-fur-deutsche-blogger/#comment-4642</link>
		<dc:creator>Steuerflüchtige Blogger - Bastie.Silke</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Mar 2008 05:52:20 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Interessanter Beitrag bei Trigami &#252;der Bloggen, Geldverdienen und den Amtsschimmel. Lesbefehl f&#252;r alle die auch nur ein paar Cent mit ihrem Blog verdienen.Steuerliche Aspekte f&#252;r deutsche Blogger [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Interessanter Beitrag bei Trigami &uuml;der Bloggen, Geldverdienen und den Amtsschimmel. Lesbefehl f&uuml;r alle die auch nur ein paar Cent mit ihrem Blog verdienen.Steuerliche Aspekte f&uuml;r deutsche Blogger [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>By: Simone Janson</title>
		<link>http://www.trigami.com/blog/2007/08/06/steuerliche-aspekte-fur-deutsche-blogger/#comment-1484</link>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Dec 2007 18:57:10 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo zusammen, 
noch eine Anmerkung zur Umsatzsteuer. Meine Meinung dazu ist: Bloggen für Trigami ist eine freiberufliche Dienstleistung und damit Umsatzsteuerpflichtig. Wenn es ähnlich wie eine Journalistische Tätigkeit oder PR gewertet wird, dann wäre es sogar nur 7%, keine 19%. Aber da bin ich mir nicht sicher. 
Da es sich aber um eine Dienstleistung für einen ausländischen Kunden handelt, bei der Werbung und 
öffentlichkeitsarbeit gemacht, bzw. Informationen überlassen werden, dürften die Einkünfte allerdings nach 
§ 3a UStG vermutlicht als nicht steuerbar gelten und als solches auch in die Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen werden.
§ 3 dürft wohl auch der Grund sein, warum bei Google keine Umsatzsteuer anfällt.
Dies ist allerdings nur meine persönliche Vermutung aufgrund journalistischer Recherche und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes dar. Außerdem übernehme ich keinerlei Haftung für diese Auskunft. (jaja ich weiß, klingt blöd, aber sicher ist sicher). 
Eins habt ihr bei der Diskussion um die Einkommensgrenze übrigens noch vergessen: Die Künstlersozialversicherung. Kein Problem, wenn das Bloggen wie eine publizistische Tätigkeit beachtet wird. Wenn nicht, kann der eine oder andere auch da Probleme bekommen. Nur so als Anregung.
Gruß
Simone</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
noch eine Anmerkung zur Umsatzsteuer. Meine Meinung dazu ist: Bloggen für Trigami ist eine freiberufliche Dienstleistung und damit Umsatzsteuerpflichtig. Wenn es ähnlich wie eine Journalistische Tätigkeit oder PR gewertet wird, dann wäre es sogar nur 7%, keine 19%. Aber da bin ich mir nicht sicher.<br />
Da es sich aber um eine Dienstleistung für einen ausländischen Kunden handelt, bei der Werbung und<br />
öffentlichkeitsarbeit gemacht, bzw. Informationen überlassen werden, dürften die Einkünfte allerdings nach<br />
§ 3a UStG vermutlicht als nicht steuerbar gelten und als solches auch in die Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen werden.<br />
§ 3 dürft wohl auch der Grund sein, warum bei Google keine Umsatzsteuer anfällt.<br />
Dies ist allerdings nur meine persönliche Vermutung aufgrund journalistischer Recherche und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes dar. Außerdem übernehme ich keinerlei Haftung für diese Auskunft. (jaja ich weiß, klingt blöd, aber sicher ist sicher).<br />
Eins habt ihr bei der Diskussion um die Einkommensgrenze übrigens noch vergessen: Die Künstlersozialversicherung. Kein Problem, wenn das Bloggen wie eine publizistische Tätigkeit beachtet wird. Wenn nicht, kann der eine oder andere auch da Probleme bekommen. Nur so als Anregung.<br />
Gruß<br />
Simone</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>By: Tim</title>
		<link>http://www.trigami.com/blog/2007/08/06/steuerliche-aspekte-fur-deutsche-blogger/#comment-822</link>
		<dc:creator>Tim</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Aug 2007 11:31:53 +0000</pubDate>
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		<description>"Dem Finanzamt in den Rachen stopfen". Wenn man so an die Sache rangeht, hat man gleich verloren, da kommt man nicht legal dran vorbei.

Ein Zusatz: Beim Überschreiten der Einkommengrenze ist nicht nur das Kindergeld futsch, sondern für die Eltern auch der Kinderfreibetrag sowie den BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung), die Kinderzulage zur Eigenheimzulage und zur Altersvorsorge nach dem Riester-Modell. Ausserdem können Alleinerziehende ohne Kindergeldanspruch auch den Entlastungsbetrag nicht mehr geltend machen.

Andere Vergünstigungen fallen dagegen schon weg oder werden gekürzt, wenn Kinder wesentlich weniger Geld dazuverdienen. Der Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro wird zum Beispiel nur dann voll gewährt, wenn das Kind weniger als 1848 Euro verdient. Jeder Euro mehr wird voll abgezogen, so dass ab einem Einkommen von 2772 Euro diese Steuervergünstigung ganz entfällt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Dem Finanzamt in den Rachen stopfen&#8221;. Wenn man so an die Sache rangeht, hat man gleich verloren, da kommt man nicht legal dran vorbei.</p>
<p>Ein Zusatz: Beim Überschreiten der Einkommengrenze ist nicht nur das Kindergeld futsch, sondern für die Eltern auch der Kinderfreibetrag sowie den BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung), die Kinderzulage zur Eigenheimzulage und zur Altersvorsorge nach dem Riester-Modell. Ausserdem können Alleinerziehende ohne Kindergeldanspruch auch den Entlastungsbetrag nicht mehr geltend machen.</p>
<p>Andere Vergünstigungen fallen dagegen schon weg oder werden gekürzt, wenn Kinder wesentlich weniger Geld dazuverdienen. Der Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro wird zum Beispiel nur dann voll gewährt, wenn das Kind weniger als 1848 Euro verdient. Jeder Euro mehr wird voll abgezogen, so dass ab einem Einkommen von 2772 Euro diese Steuervergünstigung ganz entfällt.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>By: Axel von stereopoly.de</title>
		<link>http://www.trigami.com/blog/2007/08/06/steuerliche-aspekte-fur-deutsche-blogger/#comment-776</link>
		<dc:creator>Axel von stereopoly.de</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Aug 2007 07:41:34 +0000</pubDate>
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		<description>Ah, richtig, jetzt habe ichs verstanden. Entschuldigt meine Fehlrechnung :-) Trotzdem ist ja nicht zufriedenstellend, dem Finanzamt 15,97 wie im 100€ Fall in den Rachen zu stopfen...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ah, richtig, jetzt habe ichs verstanden. Entschuldigt meine Fehlrechnung :-) Trotzdem ist ja nicht zufriedenstellend, dem Finanzamt 15,97 wie im 100€ Fall in den Rachen zu stopfen&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>By: Jan-Tobias Kitzel</title>
		<link>http://www.trigami.com/blog/2007/08/06/steuerliche-aspekte-fur-deutsche-blogger/#comment-775</link>
		<dc:creator>Jan-Tobias Kitzel</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Aug 2007 05:23:35 +0000</pubDate>
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		<description>@Axel: Ja, bin mir sicher, siehe auch Martins Ausführungen. Die 19% beziehen sich immer auf die NETTOsumme, nicht die BRUTTOsumme. Der obige Dreisatz ist korrekt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Axel: Ja, bin mir sicher, siehe auch Martins Ausführungen. Die 19% beziehen sich immer auf die NETTOsumme, nicht die BRUTTOsumme. Der obige Dreisatz ist korrekt.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>By: Martin</title>
		<link>http://www.trigami.com/blog/2007/08/06/steuerliche-aspekte-fur-deutsche-blogger/#comment-774</link>
		<dc:creator>Martin</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Aug 2007 22:02:08 +0000</pubDate>
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		<description>@Axel: Stell dir vor du hast einen Steuersatz von 50%.
Die Gesamtsumme ist 100€.
Nach Deiner Rechnung: Netto: 50€, Steuern 50€
Das sind dann aber 100% und keine 50%
Richtig wäre: Netto: 66,66€, davon 50% Steuern: 33,33€

Alles klar jetzt?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Axel: Stell dir vor du hast einen Steuersatz von 50%.<br />
Die Gesamtsumme ist 100€.<br />
Nach Deiner Rechnung: Netto: 50€, Steuern 50€<br />
Das sind dann aber 100% und keine 50%<br />
Richtig wäre: Netto: 66,66€, davon 50% Steuern: 33,33€</p>
<p>Alles klar jetzt?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>By: Axel von stereopoly.de</title>
		<link>http://www.trigami.com/blog/2007/08/06/steuerliche-aspekte-fur-deutsche-blogger/#comment-773</link>
		<dc:creator>Axel von stereopoly.de</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Aug 2007 21:52:46 +0000</pubDate>
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		<description>Hey Jan-Tobias, bist du dir da sicher mit deiner Rechnung, denn schließlich sage ich mir doch nur "Ich muss trigami eine Rechnung über 100€ schreiben, wovon 19% Steuern werden, also 19€." Wie kann denn von 100€ 19% Steuern 15.97€ sein? Dem kann ich nciht folgen, sorry :)

Axel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hey Jan-Tobias, bist du dir da sicher mit deiner Rechnung, denn schließlich sage ich mir doch nur &#8220;Ich muss trigami eine Rechnung über 100€ schreiben, wovon 19% Steuern werden, also 19€.&#8221; Wie kann denn von 100€ 19% Steuern 15.97€ sein? Dem kann ich nciht folgen, sorry :)</p>
<p>Axel</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>By: Lars Wittenberg</title>
		<link>http://www.trigami.com/blog/2007/08/06/steuerliche-aspekte-fur-deutsche-blogger/#comment-765</link>
		<dc:creator>Lars Wittenberg</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Aug 2007 08:10:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.trigami.com/blog/2007/08/06/steuerliche-aspekte-fur-deutsche-blogger/#comment-765</guid>
		<description>Zunächst einmal herzlichen Dank für die positiven Feedbacks. Das hat mich sehr gefreut. Deutsches Steuerrecht halbwegs verständlich zu erklären - das ist nahezu unmöglich.

Hier einige Dinge die mir in der Diskussion aufgefallen sind:

@ David
Andi hat Recht, auch in D müsstest Du den Verkehrswert der Gegenstände, die Du für Deine Tätigkeit erhalten hast, als Einnahme ansetzen.

Ich teile Davids Meinung, dass die Vergütung abhängig von der Höhe als Aufwandsentschädigung 'wahrgenommen' wird. Ist es aber nicht, es müssen tatsächliche Aufwendungen dagegen stehen (siehe Werbungskosten/Betriebsausgaben). Dann wären wir ruckzuck beim Thema Liebhaberei, das zu erklären sprengt das Board.

trigami übernimmt eine Treuhandfunktion uns ist Zahlstelle. Klar ist es für den Betriebsprüfer schwierig den Zahlweg nachzuvollziehen, da trigami nicht verpflichtet ist anzugeben, welche Gutschrift von welchem Kunden zu welchem Blogger gehört. :-) In der Einkommensteuererklärung muss man trotzdem die korrkten Angaben über die Einkünfte machen.

@ Jan Tobias Kitzel
Die Ausführungen zur Umsatzsteuer sind sehr gut und fachkundig. 

Generell: Umsatzsteuer ist kompliziter und die meisten Blogger werden die € 17.500 wohl nicht reißen. Derjenige der diese Hürde reißt hat hoffentlich sowieso schon einen Steuerberater.

Das führt zu dem Thema: Selbstständige Tätigkeiten müssen nicht generell beim Finanzamt angemeldet werden SOFERN ihr eben nicht Umsatzsteuer monatlich anmeldet. Das Finanzamt meint zwar das man anmelden sollte aber nur um über Einkommensteuervorauszahlungen abzukassieren :-) . Grundsätzlich reicht es also die selbständige Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

@ Martin und Umsatzsteuer generell
Länderübergreifende sonstige Leistungen und Umsatzsteuer = kompliziert. Bevor ihr hier lange Gespräche mit dem Steuerberater führt bitte mal abwarten, denn das ist ein Thema, dass Remo und ich noch besprechen wollen. Aber auch hier bitte ich um Verständnis: Das was Remo hier für euch bei mir eingekauft hat ist ein toller Service im Interesse aller. Das Thema Umsatzsteuer sollte nicht ausgeschlossen sein aber das entscheidet trigami. Umsatzsteuer cross border ist zwar eines meiner Spezialthemen aber Aufwand und Nutzen müssen in der Waage bleiben.

Euch allen weiter viel Spaß beim Bloggen!

Lars Wittenberg</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zunächst einmal herzlichen Dank für die positiven Feedbacks. Das hat mich sehr gefreut. Deutsches Steuerrecht halbwegs verständlich zu erklären - das ist nahezu unmöglich.</p>
<p>Hier einige Dinge die mir in der Diskussion aufgefallen sind:</p>
<p>@ David<br />
Andi hat Recht, auch in D müsstest Du den Verkehrswert der Gegenstände, die Du für Deine Tätigkeit erhalten hast, als Einnahme ansetzen.</p>
<p>Ich teile Davids Meinung, dass die Vergütung abhängig von der Höhe als Aufwandsentschädigung &#8216;wahrgenommen&#8217; wird. Ist es aber nicht, es müssen tatsächliche Aufwendungen dagegen stehen (siehe Werbungskosten/Betriebsausgaben). Dann wären wir ruckzuck beim Thema Liebhaberei, das zu erklären sprengt das Board.</p>
<p>trigami übernimmt eine Treuhandfunktion uns ist Zahlstelle. Klar ist es für den Betriebsprüfer schwierig den Zahlweg nachzuvollziehen, da trigami nicht verpflichtet ist anzugeben, welche Gutschrift von welchem Kunden zu welchem Blogger gehört. :-) In der Einkommensteuererklärung muss man trotzdem die korrkten Angaben über die Einkünfte machen.</p>
<p>@ Jan Tobias Kitzel<br />
Die Ausführungen zur Umsatzsteuer sind sehr gut und fachkundig. </p>
<p>Generell: Umsatzsteuer ist kompliziter und die meisten Blogger werden die € 17.500 wohl nicht reißen. Derjenige der diese Hürde reißt hat hoffentlich sowieso schon einen Steuerberater.</p>
<p>Das führt zu dem Thema: Selbstständige Tätigkeiten müssen nicht generell beim Finanzamt angemeldet werden SOFERN ihr eben nicht Umsatzsteuer monatlich anmeldet. Das Finanzamt meint zwar das man anmelden sollte aber nur um über Einkommensteuervorauszahlungen abzukassieren :-) . Grundsätzlich reicht es also die selbständige Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung anzugeben.</p>
<p>@ Martin und Umsatzsteuer generell<br />
Länderübergreifende sonstige Leistungen und Umsatzsteuer = kompliziert. Bevor ihr hier lange Gespräche mit dem Steuerberater führt bitte mal abwarten, denn das ist ein Thema, dass Remo und ich noch besprechen wollen. Aber auch hier bitte ich um Verständnis: Das was Remo hier für euch bei mir eingekauft hat ist ein toller Service im Interesse aller. Das Thema Umsatzsteuer sollte nicht ausgeschlossen sein aber das entscheidet trigami. Umsatzsteuer cross border ist zwar eines meiner Spezialthemen aber Aufwand und Nutzen müssen in der Waage bleiben.</p>
<p>Euch allen weiter viel Spaß beim Bloggen!</p>
<p>Lars Wittenberg</p>
]]></content:encoded>
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