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Ebuzzing Blog

Offizieller Blog der Ebuzzing zum Thema Social Media Marketing und Content Seeding

18. September 2007 von Remo Uherek

Erste Versionen unserer Richtlinien für Blogger und Richtlinien für Kunden sind soeben online gegangen.

Insbesondere die Kunden-Richtlinien lagen uns am Herzen, da die unklare Sachlage in der Vergangenheit öfters zu Missverständnissen geführt hat.

Es gibt nun eine kleine Sammlung gut funktionierender Auftragsbeschreibungen:

Beispiele von Auftragsbeschreibungen, falls Sie primär “Feedback” wünschen:
- Wie gefällt/wirkt das Angebot?
- Rezensieren Sie unser Produkt/Website. Was gefällt Ihnen? Was gefällt Ihnen weniger? Verbesserungsvorschläge sind erwünscht.
- Werden Sie die Website nach dieser Rezension weiterbenutzen? Würden Sie die Website weiterempfehlen?
- Website testen, eine ehrliche Meinung schreiben und mindestens 3 Verbesserungsvorschläge mit konstruktiver Kritik einbauen
- Melden Sie sich bitte bei unserer Community an, erstellen Sie ein Profil und testen Sie inbesondere die Funktionen X, Y und Z. Schreiben Sie danach einen zusammenfassenden Bericht über ihre persönlichen Erfahrungen und veröffentlichen Sie ein Fazit
- Laden Sie mindestens 3 Freunde ein, von denen Sie denken, dass sie diese Community interessieren könnte und berichten Sie über das Feedback Ihrer Freunde

Beispiele von Auftragsbeschreibungen, falls Sie primär “Aufmerksamkeit” wünschen:
- Bitte beschreiben Sie unser neues Angebot A und fokussieren Sie sich auf das Feature Y.

Beispiele von Auftragsbeschreibungen, falls Sie primär “Produkttests” wünschen:
- Bitte machen Sie eine Testbestellung mit dem Gutscheincode “ABCD” und berichten Sie über die bestellten Produkte und über den Kaufprozess.

Beispiele von sehr breit gefassten Auftragsbeschreibungen:
- Bitte rezensieren Sie unser Produkt/Website X.
- Bitte berichten Sie unser Unternehmen U und das neue Produkt P.

Ausserdem gibt es nun Richtlinien zum Setzen von Links und zu Inhaltsvorgaben:

Setzen von Links
Die Blogger sind verpflichtet, den Link zum Produkt (den Sie beim Erfassen des Produktes eingegeben haben) in die Rezension einzubauen. D.h. Sie haben Anrecht auf einen Link auf eine gewünschte URL. Wie der Link konkret gesetzt wird (insbesondere die Wahl des Linktextes) obliegt der redaktionellen Freiheit des Bloggers. Linktexte können also nicht vorgegeben werden. Ob und welche weiteren Links der Blogger setzt ist ihm überlassen (d.h. Links dürfen auch nicht ausgeschlossen werden). Mehr als ein Link darf nicht vorgegeben werden.

Inhaltsvorgaben sind nicht gestattet
Jegliche inhaltliche Vorgaben sind nicht gestattet, denn wir garantieren unseren Bloggern redaktionelle Freiheit. Sie dürfen mit dem Briefing zwar den Rezensionsradius bestimmen (d.h. womit sich die Blogger grundsätzlich beschäftigen und über welches Thema sie grundsätzlich schreiben sollen), doch beim konkreten Inhalt haben die Blogger volle redaktionelle Freiheit und volle Meinungsfreiheit. Indirekte Beschneidungen der redaktionellen Freiheit durch die Auftragsbeschreibung sind nicht gestattet. Auch zu eng gefasste Auftragsbeschreibungen sind nicht gestattet. Im Zweifel entscheidet das trigami-Team bei der Überprüfung des Briefings.

Wir werden die Richtlinien laufend optimieren und erweitern.

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5 Kommentare zu “Neu: Richtlinien für Blogger & Kunden”

  1. Simon Columbus Says:

    Besonders der letzte Absatz zu den Inhaltsvorgaben ist absolut zu begrüßen! Schön, dass er auch so klar formuliert ist.

    Der einzige Kritikpunkt in meinen Augen ist die Empfehlung, mehr als eine Testperson zu verlangen – natürlich spricht nichts dagegen, aber sowas sollte in meinem Augen dem Autor überlassen werden. Als Empfehlung ja, als Pflicht – eher nicht.

    Trotzdem ein sehr positives Update mit deutlicher Klärung, die den Autoren zugunsten kommt

  2. Matthias Lehming Says:

    Ich finde die Passage mit dem Einladen von Freunden nicht so besonders gut. Da kann ich mich Simon Columbus nur anschließen: höchstens eine Empfehlung. Zumal ich sonst vielleicht noch meinen Freunden was von meinem hart erbloggten Geld abgeben müsste. :)

  3. Tapedeck Says:

    “Setzen von Links
    Die Blogger sind verpflichtet, den Link zum Produkt (den Sie beim Erfassen des Produktes eingegeben haben) in die Rezension einzubauen. D.h. Sie haben Anrecht auf einen Link auf eine gewünschte URL. Wie der Link konkret gesetzt wird (insbesondere die Wahl des Linktextes) obliegt der redaktionellen Freiheit des Bloggers. Linktexte können also nicht vorgegeben werden. Ob und welche weiteren Links der Blogger setzt ist ihm überlassen (d.h. Links dürfen auch nicht ausgeschlossen werden). Mehr als ein Link darf nicht vorgegeben werden.”

    Nach den Diskussionen die letzten Tage find ichs vorbildlich das Ihr das so schnell umgesetzt habt. trigami lernt schnell aus seinen kleinen Fehlern und verbessert sich stetig – das gefällt mir :)

  4. Remo Uherek Says:

    Was wir aber auch betonen möchten ist, dass wir nicht ausschliessen, neben redaktionell freien Rezensionen weitere Produkte anzubieten, die gewisse inhaltliche Einschränkungen und Vorgaben (z.B. gegen Aufpreis) erlauben (das wären dann aber mehr Advertorials denn Rezensionen). Beim aktuellen Produkt liegt uns die redaktionelle Freiheit der Blogger aber am Herzen.

    Gruss, Remo

  5. StoiBär Says:

    Ist ein wenig Off-Topic, wäre evtl. mal einen Beitrag wert:

    Wie läuft die Genehmigung der Rezension ab? Für meine letzte habe ich den Permalink bei Euch eingetragen. Drei Tage später kam die Nachricht, der Link im Text fehlt, was auch so war. Den habe ich sofort nachgetragen und Euch eine Mail geschickt. 5 Minuten später hatte ich eine Antwort von Xena. Seitdem warte ich bereits wieder zwei Tage, habe aber mittlerweile schon einen Kommentar vom Auftraggeber im Beitrag.

    Beschreibt doch mal den Ablauf nachdem wir geschrieben haben und warum es immer mehrere Tage dauert.

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